Halteverbot FAQ – Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Bestellung von Halteverbotszone. Wir sind bemüht, unseren Service stetig zu verbessern. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein:
Schreiben Sie uns bitte eine Mail

Oder rufen Sie uns an unter 0511/7795648

Wir kümmern uns um die Einholung der Genehmigung, das Aufstellen der Schilder, das Erstellen eines Stellprotokolls und das Abholen der Schilder.

In den meisten Kommunen und Städten müssen Halteverbotszonen mindestens 72 Stunden vor dem Gültigkeitstermin eingerichtet sein. Sie bezahlen selbstverständlich nur für die Gültigkeitstage. In Hannover profitieren Sie von unserer guten Vernetzung sodass eine Bestellung 7 Tage vor Gültigkeitstermin in den allermeisten Fällen gewährleistet ist. Sprechen Sie uns bitte an, wenn es knapp wird.

Für das Umland von Hannover können die Vorlaufzeiten variieren. Wir empfehlen eine Bestellung spätestens 2 Wochen vor Gültigkeitstermin, um die behördlichen Genehmigungen rechtzeitig beantragen zu können.

Bitte nennen Sie uns die Adresse, an welcher die Halteverbotszone benötigt wird. Falls der benötigte Platz breiter als das Gebäude ist, nennen Sie uns bitte die angrenzende Hausnummer zusätzlich, damit wir die behördliche Genehmigung korrekt beantragen.

Beispiel:

  • Das Gebäude an der Musterstraße 5 ist 12 Meter breit
  • Ihre Halteverbotszone soll für 20 Meter Breite eingerichtet werden
  • => Bitte nennen Sie in der Bestellung die Musterstraße 5-7 als Adresse
Im Regelfall sind es mindestens 72 Stunden vorher. Auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel. Sind z.B. Parkflächen mit maximaler Parkdauer von einem Tag betroffen (Parkscheinautomaten, Parkuhren etc.), reichen auch 24 Stunden vorher. Diese Details werden aber durch uns berücksichtigt. Sie bezahlen selbstverständlich nur für die Gültigkeitstage.
  1. Genehmigung der Halteverbotszone, beantragt durch uns, erstellt durch die Stadt
  2. Stellprotokoll der Halteverbotszone, erstellt durch uns

Die Dokumente werden im Regelfall erst 48 Stunden vor Gültigkeit übersendet. Bitte bedenken Sie, dass die Schilder 72 Stunden vorher gestellt werden und danach erst das Stellprotokoll existiert. Anschließend fährt der Schildersteller in die Firma und hinterlegt die Dokumente für Sie im System.

Das Stellprotokoll dokumentiert den Aufstellzeitpunkt der Halteverbotszone, sowie die Situation beim Aufstellen der Schilder. Es wird unter anderem aufgezeigt, welche Fahrzeuge zu dem Zeitpunkt dort parken. Im Bedarfsfall werden auch Skizzen angefertigt. Das Stellprotokoll ist eine wichtige Unterlage für den Fall, dass Sie die Rechtmäßigkeit der Halteverbotszone nachweisen müssen. Dies kann nötig werden wenn ein Fahrzeug trotz gültigem Halteverbot dort parkt. Sollte die Polizei den Fahrzeughalter nicht ausfindig machen können, kann das Fahrzeug sogar abgeschleppt werden.

Die Dokumente werden spätestens 48 Stunden vor Gültigkeit an die hinterlegte Mail-Adresse übersendet.

Bitte geben Sie uns nur die Tage der gewünschten Gültigkeit an. Sämtliche Fristen werden von unserer Seite berücksichtigt. Sie bezahlen selbstverständlich nur für die Gültigkeitstage.

Die gesetzliche Nachtruhe muss eingehalten werden. Demnach gilt das Halteverbot an jedem Gültigkeitstag von 06:00 bis 22:00 Uhr.

Sie können die Genehmigung der Stadt auch selber einholen und dennoch eine Halteverbotszone bestellen. In diesem Fall senden Sie bitte nach dem Bestellvorgang Ihre Genehmigung per Mail oder Fax an uns. Der Preis wird dann selbstverständlich angepasst.

Sie bezahlen bequem per Rechnung. Diese wird nach der Auftragsbestätigung erstellt und auf ihr finden Sie unsere Bankverbindung. Sie bezahlen selbstverständlich nur für die Gültigkeitstage.