Allgemeine Geschäftsbedingungen von umzugshalteverbot.de

§ 1. Beauftragung eines weiteren Dienstleisters

Umzugshalteverbot.de kann einen weiteren Dienstleister zur Durchführung des Auftrags heranziehen.

§ 2. Zusatzleistungen

Umzugshalteverbot.de führt unter Wahrung des Interesses des Auftraggebers seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluß erweitert oder Verändert wird.

§ 3. Beauftragung einer Halteverbotszone

Die Beauftragung einer Halteverbotszone muss in jedem Falle entweder über das Buchungssystem der Webseite erfolgen, oder per Fax oder PDF Formular.  Eine Beauftragung per Mail, oder Telefon ist nicht möglich.

§ 4. Missverständnisse

Eine Änderung oder Ergänzung seitens des Kunden an einer bestehenden Buchung kann nur schriftlich am besten per Mail erfolgen. Umzugshalteverbot.de wird versuchen diese Änderung schnellstmöglich umzusetzen. Eine Gewährleistung gibt es jedoch nicht. Umzugshalteverbot.de behält sich das Recht vor, den Mehraufwand in Rechnung zu stellen.

§ 5. Nachbelastung

Umzugshalteverbot.de ist berechtigt, eine Nachberechnung durchzuführen, wenn sich nach Bestellung Änderungen ergeben, die den Preis erhöhen. Insbesondere dann, wenn bei der Halteverbotszone eine zusätzliche Beschilderung (z.B. bei engen Strassen) aufgestellt werden muss.

§ 6. Reklamation

Eine Reklamation einer Halteverbotszone muss immer spätestens am Gültigkeitstag erfolgen, andernfalls wird die Reklamation generell abgewiesen.

§ 7. Aufstellung der Haltverbotszone

Die Aufstellung und Abholung der Halteverbotszone übernimmt in jedem Falle Umzugshalteverbot.de oder ein durch Umzugshalteverbot.de beauftragtes Unternehmen. Sollte einmal der gewünschte Aufstellungsort der Halteverbotszone nicht geeignet sein, so kann Umzugshalteverbot.de einen Ausweichort nehmen. Dieser darf bis zu 20 Meter vom eigentlichen Aufstellungsort entfernt sein, ohne das es eine Benachrichtigung an den Kunden bedarf. ( Wird im Regelfall aber immer gemacht!!! ) Bei weiterer Entfernung muss der Kunde benachrichtigt werden. Ein Anspruch auf eine Mindestlänge von 15 Metern besteht nicht, insofern dieses der Aufstellungsort nicht zulässt.

§ 8. Ablehnung der Genehmigung

Umzugshalteverbot.de beantragt die Genehmigung für die Halteverbotszone beim zuständigen Amt. Die Erteilung dieser Genehmigung obliegt dem zuständigen Amt. Im Falle einer Ablehnung wird der Kunde benachrichtigt. In diesem Falle ist Umzugshalteverbot.de berechtigt, für die bereits erbrachten Leistungen eine Aufwandspauschale in Höhe von 15,00 Euro in Rechnung zu stellen bzw. bei einer eventuellen Rückerstattung zu berücksichtigen.

§ 9. Kosten für die Entfernung eines Fahrzeuges

Die Kosten für die Entfernung eines Fahrzeuges trägt in erster Linie der KFZ-Halter. Sollte der Halter die Zahlung verweigern ( insbesondere bei Haltern, die im Ausland ihren Wohnsitz haben ), so sieht der Gesetzgeber vor, dass in zweiter Linie der Nutznießer der Halteverbotszone die Rechnung übernehmen muss. Bitte überlegen Sie genau, ob Sie Autos entfernen lassen oder nicht. Der Nutznießer einer Halteverbotszone ist immer der Kunde. Umzugshalteverbot.de haftet nicht für solche Rechnungen bzw. Schäden. Die Rechnung muss vom Kunden (Nutznießer) bezahlt werden und kann nicht von Umzugshalteverbot.de zurückverlangt werden.

§ 10. Haftungsausschluss bei Diebstahl einer Halteverbotszone

Umzugshalteverbot.de haftet nicht für Schäden und Folgeschäden die durch Diebstahl einer Halteverbotszone verursacht werden bzw. worden sind. Sollte eine Halteverbotszone am Bestimmungsort gestohlen worden sein, so muss der Kunde Umzugshalteverbot.de umgehend informieren. Sollte die Zeitspanne zum Gültigkeitsdatum noch ausreichend sein, so muss Umzugshalteverbot.de versuchen eine neue Halteverbotszone aufzustellen. Dies wird jedoch nicht garantiert. Das gleiche gilt für den Fall das die Zone um gestellt worden ist zum Beispiel durch Anwohner vor Ort.

§ 11. Haftung

Die Haftung seitens Umzugshalteverbot.de ist auf Höhe des vereinbarten Entgeltes der zu erbringenden bzw. erbrachten Dienstleistung beschränkt. Es kann kein Schadensersatz wegen nicht erbrachter Leistung, unvollständiger Leistung, Verzögerungen und dessen Folgen oder wegen sonstigen Folgeschäden geltend gemacht werden. Der Kunde kann lediglich eine Minderung des Entgeltes bzw. eine Rückerstattung des Entgeltes beantragen. Die Beantragung muss in jedem Falle schriftlich und mit ausführlicher Angabe der Gründe erfolgen. Die Zustimmung einer Rückerstattung oder Minderung des Entgeltes obliegt Umzugshalteverbot.de.

§ 12. Zahlungen

Rechnungen von Umzugshalteverbot.de sind grundsätzlich sofort zu zahlen, soweit nicht anders auf der Rechnung ausgewiesen. Abzug von Skonto ist nicht zulässig. Der Betrag kann nur auf unser Konto überwiesen werden, Scheck- oder Bargeschäfte werden nicht akzeptiert.

§ 13. Zahlungen per Lastschrift

Der Kunde erlaubt Umzugshalteverbot.de alle fälligen Rechnungsbeträge von einem vom Kunden angegebenen Deutschen Konto einzuziehen. Der Kunde muss für ausreichende Deckung sorgen. Sollte eine Lastschriftrückgabe erfolgen, so trägt der Kunde alle Kosten dafür. Insbesondere, wenn der Kunde selbst die Lastschriftrückgabe veranlasst hat. Eine Lastschriftrückgabe, egal aus welchen Gründen, wird mit dem Kunden mit 12,00 € in Rechnung gestellt.

§ 14. Verkehrssicherheit

Umzugshalteverbot.de oder ein beauftragter Dienstleister übernimmt die Haftung der Verkehrssicherheit nur für die von ihrem Personal eingerichteten Halteverbosbeschilderung. Jedweige Änderung ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, die Haftung überträgt sich in diesem Fall auf den Kunden.

§ 15. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt das Amtsgericht Hannover für beide Vertragspartner als vereinbart.

§ 16. Salvatorische Klausel

Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und hindert nicht das Zustandekommen des Vertrages.